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   VGH Bayern, 10.04.2008 - 4 ZB 07.1149   

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https://dejure.org/2008,75581
VGH Bayern, 10.04.2008 - 4 ZB 07.1149 (https://dejure.org/2008,75581)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2008 - 4 ZB 07.1149 (https://dejure.org/2008,75581)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2008 - 4 ZB 07.1149 (https://dejure.org/2008,75581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Gaststätte; Anordnung zum Einbau eines Fettabscheiders; behauptete technische Unmöglichkeit; Gleichbehandlungsgrundsatz; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2008 - 4 ZB 07.1149
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VGH Bayern, 02.03.2005 - 4 CS 03.2987
    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2008 - 4 ZB 07.1149
    Gleichwohl konnte gegenüber dem Kläger als Benutzer dieser Grundstücksentwässerungsanlage, in dessen Gewerbebetrieb die Fette anfallen, die von ihm angegriffene Verpflichtung ausgesprochen werden, denn nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats können auch dem Benutzer der Grundstücksentwässerungsanlage einzelne Verpflichtungen nach der EWS auferlegt werden, da nur bei dieser Interpretation der EWS die effektive Umsetzung der in ihr festgelegten Pflichten gewährleistet ist (BayVGH vom 2.3.2005 - 4 CS 03.2987).
  • VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 1 K 11.01972

    Gastronomischer Betrieb; Rechtmäßigkeit der Anordnung zum Einbau eines

    Für das von dem Imbissbetrieb ... auf dem klägerischen Grundstück Fl. Nr. ... anfallende Abwasser liegen die Voraussetzungen für die Verpflichtung, gemäß § 16 Abs. 1 EWS einen Fettabscheider einzubauen und zu benutzen, vor (vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 10.4.2008 - 4 ZB 07.1149).
  • VG Ansbach, 17.04.2012 - AN 1 K 11.02084

    Gastronomischer Betrieb; Rechtmäßigkeit der Anordnung zum Einbau eines

    Für das im Gaststättenbetrieb des Klägers anfallende Abwasser liegen die Voraussetzungen für die Verpflichtung, gemäß § 16 Abs. 1 EWS einen Fettabscheider einzubauen und zu benutzen, vor (vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 10.4.2008 - 4 ZB 07.1149).
  • VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.01468

    Stilllegung und Ausbau einer (nicht mehr genutzten) Fettabscheideranlage;

    Nur bei dieser Interpretation der Regelung des § 13 Abs. 2 EWS ist die effektive Umsetzung (vgl. dazu BayVGH, B. v.10.4.2008, 4 ZB 07.1149; B. v. 2.3.2005, 4 CS 03.2987) der in ihr zum Schutz des Grundwassers, mithin zur Gefahrenabwehr festgelegten Pflichten gewährleistet.
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